Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Ticketkauf, Rückgabe & Umtausch

Mit dem Erwerb eines Tickets entsteht ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Verein Bierfreunde Sumiswald (Veranstalter) und dem/der Ticketinhaber/in. Rückgabe oder Umtausch des Tickets sind ausgeschlossen – auch bei Krankheit oder Nichtantritt.

2. Startzeit & Registrierung

Die Startzeit ist auf dem Ticket angegeben. Teilnehmende müssen sich pünktlich zur jeweiligen Startzeit im Startgelände registrieren und erhalten gegen Vorlage des Tickets einen Bierpass sowie einen persönlichen Humpen. Nach der Startzeit besteht kein Anspruch auf Zulassung zur Vierwanderung. Der Veranstalter kann einen amtlichen Ausweis sowie persönliche Kontaktdaten verlangen.

3. Bierpass & Humpen

Der Bierpass gilt nur am Veranstaltungstag und berechtigt zur im Ticket enthaltenen Biermenge. Nicht eingelöste Leistungen wie bspw. ungenutzte Bons für Bier werden nicht rückerstattet. Der Ausschank erfolgt bei allen Ständen ausschliesslich in den vom Veranstalter ausgegebenen Humpen. Bei jedem Stand können nur die jeweiligen Bons verwendet werden. Nach der offiziellen Öffnungszeit des jeweiligen Standes besteht kein Anspruch mehr auf Einlösung des entsprechenden Bons. Die Öffnungszeiten der Stände werden im Vorfeld auf der Homepage bekannt gegeben.

Bei Verlust oder Beschädigung des Humpens kann ein Ersatzhumpen gegen eine Gebühr von CHF 10.00 gekauft werden. Der Veranstalter behält sich vor, einen neuen Humpen nur gegen Vorweisung des beschädigten Humpens und/oder des Bierpasses zu ersetzen.

Bei Verlust des Bierpasses besteht kein Anspruch auf Ersatz.

Manipulation oder Fälschung des Bierpasses führt zum Ausschluss von der Bierwanderung und zur Anzeige.

4. Alkohol & Mindestalter

Das Mitbringen von eigenen alkoholischen Getränken ist untersagt. Eine 1L-Flasche Softgetränk/ Wasser pro Person ist gestattet. Mitgebrachte Lebensmittel dürfen konsumiert werden. Es steht jedoch auch ein entsprechendes Angebot zur Verfügung.

Alle Teilnehmenden müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Eine Alterskontrolle erfolgt am Startpunkt.

Minderjährige können in Begleitung von Erwachsenen ohne Ticket teilnehmen. Sie erhalten weder einen Humpen noch einen Bierpass. Tickets können von minderjährigen Personen nicht eingelöst werden. Die Weitergabe des Humpens oder des Bierpasses an Minderjährige ist verboten und führt zum Ausschluss von der Bierwanderung der erwachsenen und der minderjährigen Person.

5. Verhalten

Die vorgegebene Route ist einzuhalten. Bei jeder Wegkreuzung sorgen Wegweiser für die richtige Wegführung. Die Strassen und Wege sind so zu nutzen, dass andere Personen, unabhängig von deren Fortbewegungsart und -mitteln, nicht beeinträchtigt werden.

Das Verrichten der Notdurft auf der Route oder im Wald ist nicht gestattet. Bei jedem Posten sind genügend WC’s vorhanden.

Littering jeglicher Art ist untersagt und entspricht nicht der Natur einer Wanderung im Freien. Bei jedem Posten sind genügend Abfalleimer, PET-Sammelbehälter und Aschenbecher vorhanden.

Mitglieder des Veranstalters, Helfende der Bierwanderung sowie Anwohnende der Route und von Bierständen sind jederzeit respektvoll zu behandeln. Es ist auf übermässigen Lärm zu verzichten.

Anweisungen von Mitgliedern des Veranstalters oder Helfenden der Bierwanderung zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit ist Folge zu leisten.

Verstösse gegen die Verhaltenspflichten können zum Ausschluss von der Bierwanderung führen. Im Falle eines Ausschlusses besteht kein Recht auf Rückerstattung der Ticketkosten. Bei schweren Verstössen mit finanziellen oder strafrechtlichen Folgen, behält sich der Veranstalter vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

6. Körperliche Verfassung & Gesundheit

Alle Teilnehmende müssen körperlich in der Lage sein, eine Strecke von ca. 7.5 km inklusive 300 Höhenmeter zu bewältigen. Dazu gehören passendes Schuhwerk sowie geeignete Kleidung für jede Witterung.

Der Veranstalter empfiehlt, Sonnenschutzcreme aufzutragen und bei Bedarf Anti-Zecken oder Mückenspray mitzunehmen.

Weiter empfiehlt der Veranstalter, während der Wanderung genügend nichtalkoholische Getränke zu konsumieren. An den Posten ist ein entsprechendes Angebot vorhanden.

Die Strecke ist mehrheitlich nicht rollstuhlgängig. Es sind längere Treppen, Schotterstrassen und andere Hindernisse zu bewältigen. Deshalb ist eine Teilnahme mit Rollstuhl im eigenen Ermessen und Verantwortung der Teilnehmenden. Allfällige Hilfspersonen und Hilfsmittel müssen durch die Teilnehmenden organisiert werden.

7. Durchführung

Die Bierwanderung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Ausnahme sind Sturmwarnungen oder andere Naturgefahren, welche eine Gefahr für die Teilnehmenden darstellen könnten.

Falls aufgrund von Umständen höherer Gewalt (z.B. Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse) die Durchführung der Veranstaltung verhindert wird, kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung der Ticketgebühren. Sollte die Veranstaltung während des Events abgesagt werden, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung. Es gibt kein Ersatzdatum.

Falls nicht mindestens 300 Tickets verkauft werden, kann die Bierwanderung durch den Veranstalter abgesagt werden. In diesem Fall wird der Ticketpreis über den Verkaufskanal zurückerstattet.

8. Anfahrt

Da es sich um eine Bierwanderung handelt, empfehlen wir die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Es stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Besuchende mit Fahrrädern werden gebeten, den Veloparkplatz beim Bahnhof Sumiswald-Grünen zu verwenden.

9. Haftungsausschluss / Datenschutz

Jegliche Haftung des Veranstalters wird ausgeschlossen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden. Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.

Im Verlauf der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen erstellt. Mit der Teilnahme erklären sich die Besuchenden damit einverstanden, dass sie auf diesen Aufnahmen erscheinen können und dass diese veröffentlicht werden dürfen (z. B. auf Webseiten, in sozialen Medien oder in Druckmedien).

10. Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Sumiswald BE.

Sumiswald, Dezember 2025

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